Repowering - Windenergie

Windenergieanlagen sind für eine Lebensdauer von 20 - 25 Jahren ausgelegt. Durch die rasante Entwicklung der Technologie in den letzten Jahren ist es häufig wirtschaftlich vertretbar, auch schon vor Ablauf der technischen Lebensdauer eine oder mehrere alte, kleine Anlagen durch neue, größere Anlagen zu ersetzen.

In Deutschland gibt es für das Repowering alter Windenergieanlagen finanzielle Anreize über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). So müssen die neuen Windenergieanlagen mindestens die dreifache Nennleistung der Altanlagen besitzen, um in den Genuss der EEG - Vergütung zu kommen. Diese Regelung wurde erst bei der Novelle des Gesetzes 2004 aufgenommen. Erste Erneuerungsprojekte wurden bereits in Niedersachsen und Schleswig-Holstein durchgeführt. Neben den finanziellen Vorteilen bietet das Repowering die Möglichkeit mit weniger neuen Windenergieanlagen mehr Energie als mit ursprünglich mehr alten Anlagen in Strom zu wandeln. Doppelter Energieertrag bei halber Anlagenzahl ist eine gängige Faustregel und grundlegendes Ziel des Repowering. Einzelstandorte können beim Repowering zu Windparks zusammengelegt und Planungsfehler aus den Pionierjahren der Windenergienutzung (z.B. zu geringe Abstände zur Wohnbebauung) korrigiert werden. Allerdings spielen bei dem Repowering auch neue Auflagen und Gesetze (bspw. TA-Lärm und in NRW der neue Windenergieerlass) eine entscheidende Rolle. Für die noch verwendbaren alten Anlagen hat sich mittlerweile ein internationaler Gebrauchtanlagenmarkt entwickelt, der sich insbesondere auf Anlagen fokussiert, die in dieser Form noch gebaut werden. Oft werden die Altanlagen jedoch auch als Ersatzteillager genutzt.